Vereinfachte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich:

Für alle Bestellungen über unseren Katalog gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Die Website mobuletankanlagen.de ist kein Webshop. Eine Online-Zahlung ist nicht möglich. Es können ausschließlich unverbindliche Angebotsanfragen gestellt werden. Solche Anfragen gelten nicht als Bestellung und führen nicht automatisch zum Vertragsabschluss.

Diese AGB gelten nur für Standardprodukte, die nicht nach individuellen Kundenwünschen gefertigt werden. Die AGB sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Angebote und Lieferverträge. Sie gelten auch für alle zukünftigen Bestellungen, solange keine neuen Bedingungen vereinbart wurden. Abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Diese Bedingungen gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer. Verbraucher ist jede Person, die Waren nicht überwiegend für gewerbliche oder selbstständige berufliche Zwecke bestellt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen der von Sensor Technik Kft hergestellten Ware an den Kunden. Alle Bestellungen des Kunden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den spezifischen in der Auftragsbestätigung aufgestellten Bedingungen, die zusammen alle anderen mündlich oder schriftlich festgelegten Bedingungen, die durch den Kunden beinhaltet worden sind, ausschließen und überschreiben sollen.

2. Vertragsschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten

Der Kunde (nachfolgend auch „Käufer“ genannt) gibt gegenüber SENSOR TECHNIK telefonisch, schriftlich oder per E-Mail ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

SENSOR TECHNIK übernimmt kein Risiko für die Beschaffung der Ware. Sollte SENSOR TECHNIK trotz eines vorherigen Einkaufsvertrags die bestellte Ware selbst nicht erhalten, kann sie vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Käufer unverzüglich informiert, und bereits geleistete Zahlungen werden schnellstmöglich zurückerstattet. SENSOR TECHNIK haftet bei solchen Fällen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Produktbeschreibungen, technische Angaben oder Hinweise auf Normen stellen im Zweifel keine Garantie dar. Nur ausdrücklich schriftlich erklärte Garantien gelten. SENSOR TECHNIK behält sich das Recht vor, Produkte technisch zu ändern, solange dies keine Wertminderung darstellt.

Mündliche Nebenabsprachen oder abweichende Vereinbarungen außerhalb schriftlicher Angebote oder schriftlicher Bestätigungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich festgehalten wurden. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware anzunehmen. Wenn der Käufer die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert, kann SENSOR TECHNIK vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Käufer angegebene Lieferadresse.
SENSOR TECHNIK informiert den Käufer unverzüglich über Änderungen bei der Lieferzeit.

Der Kunde hat die Lieferbedingungen immer gründlich zu lesen. Wenn Sie dazu Anmerkungen haben, müssen Sie uns Sensor Technik Kft. vor der Bestellung schriftlich benachrichtigen. Der Kunde betrachtet die Lieferbedingungen gleichzeitig mit der Bestellung als angenommen.


3. Lieferung und Versandbedingungen

Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgen alle Lieferungen der Waren EXW (ab Werk gemäß Incoterms 2010) vom Standort der SENSOR TECHNIK Kft. in Ungarn ( GLS Paketdienst Lager - Szombathely) 

Die Lieferung erfolgt durch SENSOR TECHNIK Kft. ab dem genannten Partnerstandort.
Nach dem Versand wird auf dem Lieferschein sowohl die Lieferadresse als auch der Hersteller des Produkts angegeben.

Lieferzeiten sind unverbindlich und dienen nur zur Orientierung. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzansprüchen. SENSOR TECHNIK Kft. haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch verspätete Lieferungen entstehen.

Falls beim Käufer Änderungen der Betriebsbedingungen auftreten, die die Annahme oder Ausführung der Lieferung verhindern (z. B. geschlossene Annahmestelle, nicht erreichbare Anlieferadresse), kann die Ausführung der Lieferung vorübergehend ausgesetzt oder verschoben werden.

Weitere Hinweise zur Lieferung:
– Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Transportdienstleister.
– Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Käufer zumutbar sind.
– Zusätzliche Kosten, die durch wiederholte Zustellversuche oder Wartezeiten entstehen, trägt der Käufer.
– Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bei Anlieferung sofort zu prüfen und erkennbare Transportschäden umgehend schriftlich zu melden.

4. Spezifizierung der Ware

Die Menge, Qualität, technische Beschreibung, Lieferzeit, Verpackungsart sowie der Preis der Ware ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von SENSOR TECHNIK Kft..

Sollte keine spezielle Vereinbarung getroffen worden sein, gelten die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben als verbindlich.

Spezialverpackungen (z. B. Transportkisten, Sonderpaletten, Schutzverpackungen für Gefahrgut oder wetterempfindliche Produkte) werden gesondert berechnet und sind vom Kunden zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Standardverpackungen erfolgen gemäß den branchenüblichen Standards, die einen sicheren Transport der Ware gewährleisten.

Verpackungsgesetz – Pflichten bei Lieferung nach Deutschland. Für Lieferungen nach Deutschland weist SENSOR TECHNIK den Kunden darauf hin, dass gemäß dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) bestimmte Verpackungsmaterialien, insbesondere Verkaufs- und Umverpackungen, systembeteiligungspflichtig sind.

In diesem Zusammenhang gilt:

– SENSOR TECHNIK exportiert die Ware in einer Transportverpackung.
– Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich – sofern er die Verpackung in Deutschland „in Verkehr bringt“ – bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren und eine Systembeteiligung sicherzustellen, sofern erforderlich.
– SENSOR TECHNIK übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der VerpackG-Pflichten durch den Kunden.

Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde, Verpackungsmaterialien umweltgerecht zu entsorgen und – falls zutreffend – Rücknahmesysteme zu nutzen oder bereitzustellen.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anders in der Auftragsbestätigung vereinbart, sind Zahlungen per Banküberweisung im Voraus zu tätigen. Alle Preise, Rechnungen und Zahlungen sind in Euro. Rechnungen der SENSOR TECHNIK Kft. sind, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug (netto) zur Zahlung fällig.

Die Zahlung ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Etwaige Bankgebühren bei internationalen Überweisungen trägt der Käufer. Sensor Technik Kft. behält das Eigentum an den Waren, bis diese vollständig bezahlt worden sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist nur möglich, wenn die Gegenforderungen des Käufers rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SENSOR TECHNIK schriftlich anerkannt sind.

Bei Zahlungsverzug ist SENSOR TECHNIK berechtigt:
– Lieferungen zurückzuhalten,
– weitere Aufträge nur gegen Vorkasse auszuführen,
– und – wenn der Käufer innerhalb von 21 Tagen nach Fälligkeit nicht zahlt – ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist SENSOR TECHNIK nicht mehr zur Lieferung verpflichtet.

Elektronische Rechnungsstellung und Datenschutz
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel elektronisch per E-Mail. Die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Zustellung der Rechnung verwendet.

Sofern der Kunde seine E-Mail-Adresse auch für den Empfang weiterer Informationen zu Produkten, Angeboten oder Dienstleistungen freigegeben hat, erfolgt eine solche Verarbeitung nur mit ausdrücklicher Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Der Käufer ist dafür verantwortlich, eine gültige und funktionierende E-Mail-Adresse bereitzustellen, über die Rechnungen zuverlässig empfangen werden können.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der SENSOR TECHNIK Kft., bis der Käufer alle offenen Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vollständig geleistet hat.

a) Handelt es sich beim Käufer um eine Privatperson (Verbraucher), die nicht gewerblich oder selbstständig handelt, bleibt die Ware Eigentum von SENSOR TECHNIK bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag.

b) Ist der Käufer ein Unternehmen, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, die gewerblich oder selbstständig handelt, bleibt die Ware so lange Eigentum von SENSOR TECHNIK, bis alle bestehenden und künftigen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung beglichen sind.

Auf Wunsch des Käufers wird SENSOR TECHNIK auf den Eigentumsvorbehalt verzichten, wenn alle mit dem jeweiligen Kauf zusammenhängenden Forderungen bezahlt sind und für alle anderen offenen Forderungen ausreichend Sicherheiten bestehen.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung übernommen wurden und ein Saldo gebildet und anerkannt wurde.

7. Rechte und Pflichten während des Eigentumsvorbehalts

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer die Ware benutzen, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Verzug gerät.

Bei Zahlungsverzug oder bei Verstoß gegen diese Bedingungen kann SENSOR TECHNIK die Herausgabe der Ware verlangen.
Nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist kann SENSOR TECHNIK die Ware zurücknehmen und bestmöglich weiterverkaufen. Der Erlös wird auf den offenen Kaufpreis angerechnet.
Die Rücknahme gilt nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag.

8. Einschränkungen für den Käufer

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer die Ware nur mit schriftlicher Zustimmung von SENSOR TECHNIK weiterverkaufen, verpfänden, vermieten oder verändern.
Auch eine Sicherungsübereignung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig.

Bei Zugriffen Dritter – z. B. durch Pfändung oder ein Werkunternehmerpfandrecht – muss der Käufer SENSOR TECHNIK sofort schriftlich informieren und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinweisen.

 

9. Rücktrittsrecht im Insolvenzfall

SENSOR TECHNIK kann vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn der Käufer zahlungsunfähig wird, überschuldet ist, seine Zahlungen einstellt oder Insolvenz beantragt hat.

Dieses Rücktrittsrecht besteht bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Der Käufer ist verpflichtet, SENSOR TECHNIK unverzüglich über Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder Zahlungseinstellung zu informieren.
Unterlässt der Käufer diese Mitteilung, schuldet er SENSOR TECHNIK pauschal 5 % des Warenwerts als Schadenersatz.

Darüber hinaus kann SENSOR TECHNIK dem Käufer untersagen, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu entfernen.

Hinweis: Gesetzliche Vorschriften, insbesondere aus der Insolvenzordnung, bleiben unberührt.

11. Ansprüche bei Mängeln (Reklamationen)

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu prüfen.
Erkennbare Mängel müssen innerhalb von 8 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich bei der SENSOR TECHNIK Kft. gemeldet werden.
Versteckte Mängel, die bei der Lieferung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung, schriftlich zu beanstanden.

Reklamationen sind in schriftlicher Form per E-Mail oder Brief an die in der Auftragsbestätigung genannte Adresse zu richten und müssen eine konkrete Beschreibung des Mangels enthalten.
Auf Wunsch sind geeignete Nachweise (z. B. Fotos) beizufügen.

12. Keine Aussetzung der Zahlungspflicht

Die Erhebung einer Reklamation entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur fristgerechten Zahlung der Rechnung.
Auch bei Beanstandungen ist der vereinbarte Rechnungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen.

13. Haftungsausschluss

SENSOR TECHNIK Kft. übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder Kosten, die im Zusammenhang mit einem Mangel entstehen,
es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch SENSOR TECHNIK verursacht.

Für Mangelfolgeschäden (z. B. Produktionsausfälle, entgangener Gewinn, Vertragsstrafen Dritter) wird grundsätzlich keine Entschädigung gewährt.

 

14. Geistiges Eigentum

Der Kunde erkennt an, dass ihm keine Rechte oder Lizenzen – weder ausdrücklich noch stillschweigend – zur Nutzung von Marken, Logos, Designs, technischen Lösungen oder sonstigem geistigen Eigentum der SENSOR TECHNIK Kft. gewährt werden.

Insbesondere ist es dem Käufer nicht gestattet,
– Marken oder ähnliche Kennzeichen, die mit den Marken von SENSOR TECHNIK verwechselt werden könnten, anzumelden oder zu verwenden,
– Internet-Domains zu registrieren, die den Marken oder Namen von SENSOR TECHNIK ähneln,
– technische Eingriffe an den Produkten vorzunehmen (z. B. Reverse Engineering, Demontage, Nachbau).

Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die die Schutzrechte oder den Ruf von SENSOR TECHNIK verletzen oder gefährden könnten.


15. Lieferung gemäß Spezifikation / Verweigerung der Annahme bei Mängeln

a. Lieferung gemäß Spezifikation:
Ein Anspruch auf Ersatzlieferung, Nachbesserung oder sonstige Gewährleistung besteht nicht, wenn die SENSOR TECHNIK Kft. das bestellte Produkt vollständig, unbeschädigt und entsprechend der vereinbarten Spezifikation geliefert hat.
In diesem Fall gilt die Ware als ordnungsgemäß übergeben und vom Käufer akzeptiert.

b. Verweigerung der Annahme bei Mängeln:
Ist die gelieferte Ware offensichtlich beschädigt oder weicht erheblich von der vereinbarten Spezifikation ab, ist der Käufer berechtigt, die Annahme der Lieferung zu verweigern.
In einem solchen Fall muss der Käufer den Mangel unverzüglich bei Anlieferung dokumentieren (z. B. mit Fotos) und SENSOR TECHNIK schriftlich informieren.

Wird die Annahme aus berechtigtem Grund verweigert, trägt SENSOR TECHNIK die Kosten der Rückholung bzw. Ersatzlieferung.
Unberechtigte Annahmeverweigerungen gelten als Annahmeverzug und berechtigen SENSOR TECHNIK zu Schadensersatzforderungen.

17. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Budapest (Ungarn) der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.
SENSOR TECHNIK Kft. ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt im Fall von Regelungslücken.

Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der SENSOR TECHNIK Kft..

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinne und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem im Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein rechtlich zulässiges Maß an die Stelle treten. Die Vertragsschließenden sind verpflichtet, durch eine formelle Änderung des Wortlautes des Vertrages eine notwendige Änderung festzulegen. 

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Ungran. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG – findet keine Anwendung.

 

19. Streitbeilegung gemäß Art. 14 ODR-Verordnung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link finden:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/

SENSOR TECHNIK Kft. ist grundsätzlich bereit, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

20. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter folgendem Link:
[Datenschutzerklärung] (bitte Link einfügen)

Zusätzliche Hinweise zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Kommunikation und Vertragsabwicklung durch SENSOR TECHNIK Kft. finden Sie ebenfalls in der oben verlinkten Erklärung.


21. Garantie

SENSOR TECHNIK Kft. gewährt eine Garantie auf Herstellungsfehler an der Metallstruktur von Behältern sowie auf andere Produkte für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Lieferdatum.

Für elektronische und elektrische Komponenten, einschließlich Elektromotoren, Zähler, automatische Zapfventile und Schläuche, beträgt die Garantiezeit drei (3) Monate ab Lieferdatum.

Umfang der Garantie

Die Garantie umfasst ausschließlich die kostenfreie Reparatur oder den Austausch der betroffenen Komponente, sofern der gemeldete Defekt gemäß Abschnitt 6 fristgerecht gemeldet wurde und dieser Mangel von den Technikern der SENSOR TECHNIK Kft. bestätigt wird.

SENSOR TECHNIK Kft. übernimmt keine Haftung für:
– Arbeitskosten
– Folgekosten
– verbundene Komponenten
– indirekte oder mittelbare Schäden

Durchführung von Reparaturen

Die Reparatur oder der Austausch erfolgt ausschließlich in den Räumlichkeiten von SENSOR TECHNIK Kft.
Das defekte Produkt ist auf Kosten und Risiko des Kunden zurückzusenden.

Wünscht der Kunde technischen Support an seinem eigenen Standort, trägt er alle damit verbundenen Kosten vollständig selbst.

Ausschluss der Garantie

Die Garantie entfällt in folgenden Fällen:

– unsachgemäße Verwendung oder Wartung des Produkts
– Einsatz ungeeigneter Ausrüstung
– Manipulation, Beschädigung oder unsachgemäße Inbetriebnahme
– sonstige Ursachen, die nicht SENSOR TECHNIK Kft. zuzurechnen sind

22. Ausschluss der Garantie (erweitert)
Die Garantie gilt nicht für Schäden oder Mängel, die zurückzuführen sind auf:

vorsätzliche Beschädigung oder mutwillige Zerstörung,
unsachgemäße, ungeeignete oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung,
Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften,
Einsatz inkompatibler Geräte oder Komponenten,
Änderungen, Manipulationen oder Reparaturversuche durch nicht autorisierte Personen.
Wenn sich im Rahmen der technischen Prüfung herausstellt, dass die gemeldete Störung nicht auf einen Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen ist, sondern auf einen der oben genannten Ausschlussgründe, trägt der Kunde die vollen Kosten der Diagnose, Reparatur und etwaigen Rücksendung.

SENSOR TECHNIK Kft. ist berechtigt, diese Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen, wenn der technische Dienst nachweislich feststellt, dass kein Garantiefall vorliegt.

Sensor Technik Kft.
Datum: 10.01.2025.



ADR mobile tankanlagen


Gesetzliche Grundlagen
für mobile Tankanlagen 〉〉〉


Wenn Sie eine mobile Tankanlage verwenden möchten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Behälter bauartgeprüft und vor allem auch für den Transport zugelassen sind. Benötigen Sie einen Gefahrgutführerschein? Laut ADR 1.1.3.6 ist unter vereinfachten Bedingungen der Transport dieser Art mobilen Tankanlagen möglich. Hier ist geregelt in welche verschiedenen Beförderungekategorien die einzelnen Gefahrengüter einkategorisiert werden.